Sollte keine zuständige Stelle angezeigt werden, wählen Sie bitte Ihren Wohnort aus.

Aktueller Wohnort: Möckern - OT Lübars

Ausfuhrkennzeichen beantragen

An wen muss ich mich wenden?

Die für Ihren Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend.

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung

Ausfuhrkennzeichenn ( Jerichower Land )

Neue Regelungen für Ausfuhrkennzeichen ab 01.11.17

Zur Vorbeugung des Missbrauchs von Ausfuhrkennzeichen werden diese ab 01.11.2017
gemäß §§ 19, 6, 8 und 46 Abs. 2 FZV nur noch unter folgenden Voraussetzungen zugeteilt:

  • der Antragsteller hat seinen Wohnsitz im Landkreis Jerichower Land und ist persönlich anwesend

Ausnahme: Ein Antragsteller mit Wohnsitz im Ausland hat einen Empfangsbevollmächtigten mit
Wohnsitz im Landkreis Jerichower Land zu benennen, der dann genau wie der Antragsteller persönlich
anwesend sein muss.

  • dem Antragsteller wurden bisher noch keine Ausfuhrkennzeichen zugeteilt

Ausnahme: Der Antragsteller führt den Nachweis, dass er die bisherigen Fahrzeuge, denen
Ausfuhrkennzeichen unter seinem Namen zugeteilt waren, tatsächlich ins Ausland verbracht hat -
z.B. durch eine ausländische Zulassung oder Abmeldung.

Hinweis: Musste ein Empfangsbevollmächtigter benannt werden, so gilt diese Regelung für diesen entsprechend.

  • handelt es sich beim Fahrzeug um einen PKW, einen LKW unter 3,5 Tonnen oder ein Motorrad, so ist dieses zwingend
    vor Ort bei der Kfz-Zulassungsstelle Burg vorzuführen

Für Personen mit Wohnsitz in einem anderen Zulassungsbezirk (z.B. Magdeburg) ist die jeweilige Zulassungsbehörde
am Wohnsitz örtlich zuständig. Eine Ausfuhrzulassung unter Benennung eines Empfangsbevollmächtigten ist dann im
Landkreis Jerichower Land nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kfz-Zulassungsstelle.

Da in Genthin keine ausreichenden Möglichkeiten zur Fahrzeugvorführung bestehen, werden durch die Genthiner Außenstelle
ab 01.11.17 keine Ausfuhrkennzeichen mehr zugeteilt. Diese sind ab 01.11.17 zu den Öffnungszeiten der Hauptstelle
(Mo., Di., Do., Fr. 8:30 - 12:00 Uhr, Di. 13:00 - 16:00 Uhr und Do. 13:00 - 17:00 Uhr) ausschließlich in der
Kfz-Zulassungsstelle Burg, In der Alten Kaserne 9, 39288 Burg zu beantragen.

Für Fragen zu den neuen Regelungen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle unter den
Rufnummern 03921/949-3601 bis -3609 und -3617 oder per E-Mail unter FB-Ordnung@lkjl.de gern zur Verfügung.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Direkt online beantragen

Sachgebiet Straßenverkehr / Kfz-Zulassung Außenstelle Genthin

Öffnungszeiten

Mo: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Mi: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-15:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
39288Burg
Besucheradresse
Kreishaus Genthin
Brandenburger Straße 100
39307Genthin

Kontakt

Telefon:
03921 949 3200
Fax:
03921 949 9532
Kreishaus Außenstelle Genthin
Kreishaus Außenstelle Genthin

Sachgebiet Straßenverkehr

Öffnungszeiten

Mo: 08:30-12:00 Uhr
Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr
Fr: 08:30-12:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
39288Burg
Besucheradresse
Außenstelle Alte Kaserne
In der Alten Kaserne 9
39288Burg

Kontakt

Telefon:
03921 949 3200
Fax:
03921 949 9532
Verwaltungsgebäude Alte Kaserne 9 in Burg
Verwaltungsgebäude Alte Kaserne 9 in Burg