Allgemeine Informationen zur Kreistagswahl

Wahltermin

Die Landesregierung hat als Wahltag für die nächsten Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt (Wahl des Kreistages) Sonntag, den 9. Juni 2024 bestimmt.

Wahlgrundsätze

Der Kreistag wird in allgemeiner, freier, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältniswahl. Gemäß § 37 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt beträgt die Zahl der Kreistagsmitglieder für den Landkreis Jerichower Land 42.

Jede Wählerin, jeder Wähler hat zur Wahl des Kreistages 3 Stimmen. Diese können einer Bewerberin oder einem Bewerber gegeben werden oder auf verschiedene Bewerberinnen und Bewerber und/oder Wahlvorschläge verteilt werden. Die Stimme wird abgegeben, indem der oder die Bewerber und Bewerberinnen durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei gekennzeichnet werden.

Wahlgebiet

Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wird bei der Wahl zum Kreistag das Wahlgebiet in mehrere Wahlbereiche eingeteilt. In seiner Sitzung am 27. September 2023 hat der Kreistag des Landkreises Jerichower Land die Einteilung des Wahlkreises in folgende 3 Wahlbereiche beschlossen:

Wahlbereich I
Wahlbereich II
Wahlbereich III
Stadt Genthin
Stadt Jerichow
Gemeinde Elbe-Parey
Stadt Burg
Stadt Möckern
Stadt Gommern
Gemeinde Biederitz
Gemeinde Möser

Wahlrecht

Wahlberechtigt sind Bürger, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Landkreis Jerichower Land wohnen und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählbarkeit

Wählbar in den Kreistag sind Bürger des Landkreises Jerichower Land, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.