Aktive Eingliederung
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen der "Richtlinie Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung" Maßnahmen zur beruflichen Integration von Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen.
Dazu zählen:
- ältere Arbeitslose ab dem vollendeten 50. Lebensjahr,
- Arbeitslose mit gesundheitlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen,
- ALG-II - Empfänger,
- Langzeitarbeitslose,
- Arbeitslose mit Migrationshintergrund,
- geflüchtete Menschen, d. h. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis, die uneingeschränkt als Beschäftigte arbeiten dürfen und die im SGB II registriert oder bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet sind.
Der ganzheitlich pädagogische Ansatz umfasst Instrumente zur Aktivierung, persönlichen Stabilisierung und Qualifizierung sowie nachhaltigen beruflichen Eingliederung. Aktuell wird dieses Projekt im Landkreis Jerichower Land von der Jugendwerk Rolandmühle gGmbH umgesetzt.
Für den Förderzeitraum 01. Januar 2020 - 31. Dezember 2021 wurden durch den regionalen Arbeitskreis des Landkreises Jerichower Land die Projekte "Aktive Eingliederung nördliches Jerichower Land" und "Aktive Eingliederung südliches Jerichower Land" des Jugendwerks Rolandmühle zur Förderung empfohlen.
Für Fragen und allgemeine Informationen zu den aktuellen Arbeitsmarktprogrammen ist die regionale Koordinierungsstelle telefonisch unter 03921 949-1017 oder per E-Mail unter arbeitsmarktfoerderung@lkjl.de erreichbar.