Kfz-Zulassungstelle

Der Besuch der Zulassungsstelle in Burg und Genthin ist mit vorheriger Terminabsprache möglich. Termine können online oder telefonisch unter 03921 949-3604, -3603 vereinbart werden.

Die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung steht rund um die Uhr zur Verfügung und zeigt die zeitlichen Optionen für eine Woche im Voraus an. Mit nur wenigen Klicks kann individuell entschieden werden, an welchem Standort und wann die Bearbeitung des eigenen Anliegens stattfinden soll. So können unter anderem Termine für die Fahrzeugabmeldung, Zulassung von Neufahrzeugen oder Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen vereinbart werden. Das Angebot richtet sich an Privatpersonen, juristische Personen, Kfz-Händler und Autohäuser.

Hier geht es zur ⇒ Online-Terminvergabe.

Hinweise

  • Die Onlinezulassung / Abmeldung ist bis auf Weiteres aufgrund von technischen Problemen nicht möglich.

  • Die Kfz-Zulassungsstelle Burg befindet sich vorübergehend im 2. Obergeschoss der Alten Kaserne 9. 

  • In der Kfz-Zulassungsstelle Genthin ist nur noch die bargeldlose Bezahlmöglichkeit via EC-Karte gegeben. Wer über keine EC-Karte verfügt, kann einen Termin in der Kfz-Zulassungsstelle Burg buchen, in der weiterhin mit Bargeld bezahlt werden kann.

Fahrerlaubnisbehörde

Die Terminabstimmung für die Fahrerlaubnisbehörde ist online und telefonisch wie folgt möglich:

  • Ersterteilung, Erweiterung und Umtausch von Führerscheinen: 03921 949-3653, -3654, -3657 
  • Neuerteilung von Führerscheinen nach Entziehung: 03921 949-3612, -3652

Hier geht es zur ⇒ Online-Terminvergabe.


Umtausch von Führerscheinen

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Dies betrifft alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vgl.: Vorderseite, Feld 4b). Der Antrag auf Umtausch des Führerscheins muss bei der Führerscheinbehörde (Landkreis Jerichower Land, In der Alten Kaserne 9, 39288 Burg) gestellt werden.

Achtung! Für die Geburtsjahrgänge 1965 – 1970 werden die Termine prioritär vergeben, da hier die Umtauschfrist am 19. Januar 2024 ausläuft.

Nach Ablauf der Frist sind die alten Papierführerscheine ungültig. Sollte im Kontrollfall kein EU-Führerschein vorgelegt werden können, wird dies mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro geahndet.

Folgende Punkte sind zu beachten:

1. Welche Behörde hat den Führerschein ausgestellt?

Wenn es sich nicht um die zuständige Behörde am aktuellen Wohnsitz handelt, muss dort vor dem Umtausch-Termin eine Karteikartenabschrift der Fahrerlaubnisdaten angefertigt werden. Hierfür bitte die auf dem Führerschein verzeichnete Fahrerlaubnisbehörde kontaktieren und die Abschrift abfordern, welche dann postalisch an den Landkreis versandt wird. Erst wenn die Unterlagen beim Landkreis vorliegen, kann der Führerschein umgetauscht werden. 

2.    Wie und wo wird der Umtauschtermin vereinbart?

Für den Umtausch des Führerscheins ist ein persönlicher Termin in der Fahrerlaubnisbehörde notwendig. Dieser kann telefonisch unter der Telefonnummer 03921/949–3653, -3654, -3655 und -3657 sowie per E-Mail unter vereinbart werden. Bei einer Terminanfrage per Mail bitte unbedingt eine Rückrufnummer mit angeben. Für den Umtausch wird neben dem alten Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt.

Bei einem Papierführerschein richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr:

Geburtsjahr
Umtausch bis zum:
Vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.07.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

 

Bei einem Kartenführerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr (vgl. Vorderseite, Feld 4a):

Ausstellungsjahr
Umtausch bis zum:
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033


Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr. Der neue Führerschein hat dann eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Weitere Informationen zum Umtausch sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hinterlegt.

Sachgebiet Straßenverkehr

Öffnungszeiten

Mo: 08:30-12:00 Uhr
Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr
Fr: 08:30-12:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
39288Burg
Besucheradresse
Außenstelle Alte Kaserne
In der Alten Kaserne 9
39288Burg

Kontakt

Telefon:
03921 949 3200
Fax:
03921 949 9532
Verwaltungsgebäude Alte Kaserne 9 in Burg
Verwaltungsgebäude Alte Kaserne 9 in Burg

Sachgebiet Straßenverkehr / Kfz-Zulassung Außenstelle Genthin

Öffnungszeiten

Mo: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Mi: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-15:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

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Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
39288Burg
Besucheradresse
Kreishaus Genthin
Brandenburger Straße 100
39307Genthin

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03921 949 3200
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Kreishaus Außenstelle Genthin
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