Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Der Kinder-und Jugendärztliche Dienst führt die Einschulungsuntersuchungen für alle Einschüler, die Jahrgangsuntersuchungen in den 3. und 6. Klassen sowie die Untersuchungen von Kindern und Jugendlichen in den Förderschulen des Landkreises durch.

Schuleingangsuntersuchung

Mit der Schuleingangsuntersuchung wird der Gesundheits- und Entwicklungsstand von Kindern festgestellt. Diese findet ein Jahr vor Schulbeginn statt. Untersucht werden alle Kinder, die vom 30. Juni eines Jahres bis einschließlich 30. Juni des Folgejahres, den 5. Geburtstag feiern. Neben der Prüfung des Impfstatus wird auch der allgemeine Gesundheitszustand erfasst. Im Fokus stehen dabei die Entwicklungen hinsichtlich der Sprache, des Sehens, des Hörens und der Koordination. Nach Abschluss der amtsärztlichen Untersuchung wird eine Empfehlung über die Einschulung des Kindes ausgesprochen. Sollten schul- bzw. gesundheitsrelevante Beeinträchtigungen in der Entwicklung festgestellt werden, können im Jahr bis zur Einschulung noch entsprechende Untersuchungen und Förderungen veranlasst und begonnen werden. Die Schuleingangsuntersuchungen finden im Zeitraum von Februar bis zum Ende des Sommers statt.

Während der halbstündigen Untersuchung malen die Kinder, es werden Größe, Gewicht und Blutdruck gemessen sowie ein Hör- und Sehtest durchgeführt. Anschließend folgt eine ärztliche Untersuchung und ein kurzer Entwicklungstest. Die Untersuchung findet in der Schule oder im Gesundheitsamt statt.

Zur Untersuchung werden der Elternfragebogen, der Impfausweis und das gelbe Vorsorgeheft des Kindes benötigt. Die Schuleingangsuntersuchung ist im Land Sachsen-Anhalt eine Pflichtuntersuchung. Diese ist nicht durch die Vorsorgeuntersuchung U 9 ersetzbar.

Impfmeldestatistik

Die untere Gesundheitsbehörde registriert die durchgeführten und  übermittelten Impfungen der Personen im Landkreis. Erfasst werden der Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift sowie Art und Tag der Impfung. Ärzte und Ärztinnen außerhalb des öffentlichen Gesundheitsdienstes übermitteln diese Daten zu den durchgeführten, öffentlich empfohlenen Impfungen bei Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr soweit die Personensorgeberechtigten dem zustimmen.

Auf Wunsch  werden auch Impfdaten älterer Personen erfasst. Somit können bei verlorengegangenen Impfdokumenten die entsprechenden Informationen zur Verfügung gestellt werden. 

Gesundheitsamt

Öffnungszeiten

Mo: 09:00-12:00 Uhr
Di: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Mi: 09:00-12:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr
Fr: 09:00 Uhr- 12:00 Uhr

Hinweis abweichende Öffnungszeiten

Amtsarzt

Mo: 09:00-11:00 Uhr
Do: 14:00-17:00 Uhr

Gesundheitszeugnisse

nach telefonischer Vereinbarung

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
39288Burg
Besucheradresse
Kreishaus Genthin
Brandenburger Straße 100
39307Genthin

Kontakt

Telefon:
03921 949 5300
Fax:
03921 949 9653
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