Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Virusinfektion, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Diese wurde erstmals im September 2020 in Deutschland amtlich festgestellt. Aufgrund der hohen Wildschweinpopulation in Deutschland besteht eine erhöhte Endemie-Gefahr, also einem dauerhaften Vorkommen der Tierseuche. Die Wahrscheinlichkeit eines ASP Ausbruchs im Landkreis Jerichower Land ist erheblich gestiegen, seitdem der Virus in Brandenburg und Sachsen nachgewiesen wurde.

Bei den derzeit kursierenden Virusvarianten treten bei Tieren nach einer Inkubationszeit von ca. vier Tagen schwere, unspezifische Symptome auf (hohes Fieber, Anorexie, respiratorische und gastrointestinale Symptome, Hautverfärbungen), die in der Regel zum Tod des betroffenen Tieres führen. Derzeit ist kein wirksamer Impfstoff gegen die ASP vorhanden. Demnach kann die ASP neben seuchenrechtlichen Maßnahmen nur durch Tötung infizierter und ansteckungsverdächtiger Tiere erfolgreich bekämpft werden.

Die Jagd spielt eine bedeutende Rolle in der Früherkennung, da Wildschweine mit Verhaltensauffälligkeiten oder Veränderungen beprobt werden können.  Vor allem Unfall- und Fallwild soll entsprechend untersucht werden. Hier wird eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Erregerfeststellung im Falle der Verbreitung der Seuche vermutet, da erkrankte Tiere ein schlechteres Allgemeinbefinden aufweisen und somit leichter Opfer von Unfällen werden können.

Um eine mögliche Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern und die Hausschweine zu schützen, sollen mögliche Infektionswege, durch die Reduzierung der Schwarzwildbestände, eingedämmt werden. Ziel ist es den Jägern einen finanziellen Anreiz zu bieten, um aktiv Schwarzwild zu jagen. Zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gewährt das Land Sachsen-Anhalt bis zum 30. September 2023 eine Erlegungsprämie (Pürzelprämie). Für die Antragsbearbeitung und Auszahlung der Prämie ist der Landkreis zuständig.

Anträge auf Auszahlung der Erlegungsprämie können für erlegtes Schwarzwild im Erlegungszeitraum vom 1. April 2023 bis 30. September 2023 bis zum 15. Oktober 2023 gestellt werden. Die Auszahlung der Erlegungsprämie steht jedoch unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Erlegungsprämie besteht nicht.

Hinweise zur Antragstellung
  • Antragsberechtigt sind ausschließlich die Revierinhaber.

  • Für jedes Revier ist nur ein Antrag zulässig. Die Weitergabe der Erlegungsprämie an Mitpächter, Jagdgäste oder Jagderlaubnisscheininhaber liegt in der Verantwortung des Jagdausübungsberechtigten. 

  • Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:
    • vollständig ausgefüllte Wildursprungsscheine im Original (grüner oder gelber Durchschlag) mit:
      • allen Daten (Adresse, Telefonnummer) des Jagdausübungsberechtigten
      • der Nummer der Wildmarke
      • der genauen Bezeichnung des Jagdbezirkes (siehe Abschussplan)
      • Nachweis/e für die Einreichung der Trichinenproben (beim zuständigen Veterinäramt)
    • Kopie der aktuellen Streckenliste zum Stichtag 30. September 2023  

Nähere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter sachsen-anhalt.de einsehbar. Ansprechpartner in der Kreisverwaltung ist die Untere Jagdbehörde. 

Kontakt

Fachbereich Ordnung
SG Allgemeine Ordnungsaufgaben/Untere Jagdbehörde
In der Alten Kaserne 9
39388 Burg
Tel.: 03921 949-3203 /-3205
E-Mail:

Infolge der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in den benachbarten Bundesländern Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, wird das Schwarzwildmonitoring im Jerichower Land ausgeweitet. Demnach werden Blutproben bzw. Schweißproben von gesund erlegten, unauffälligen Wildschweinen nicht mehr nur auf die klassische Schweinepest, Brucellose und die Aujeszkysche Krankheit, sondern auch auf die Afrikanische Schweinepest untersucht.

Für die Umsetzung sollen zur Probenahme künftig Kabevetten mit Gerinnungshemmer verwendet werden. Jäger im Jerichower Land erhalten diese neuen Kabevetten an den Kurierstützpunkten des Landkreises in Burg, Genthin und Möckern. Bisher wurden Röhrchen ohne Gerinnungshemmer genutzt. Grundsätzlich gilt, dass weiterhin Blutproben in den bereits verteilten Röhrchen entgegengenommen werden. Für diese Blutproben wird jedoch keine Prämienzahlung gewährt.

Da die Anzahl der Proben von Fallwild, Unfallwild und auffälligen Stücken bisher nicht ausreichend ist, werden die Jäger gebeten, verstärkt Proben von diesen Stücken zu entnehmen. Hierfür können Tupfer und Schweißproben genutzt und gegebenenfalls Röhrenknochen entnommen werden. Für jede verwertbare Probe wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro gezahlt.

Je früher ein ASP-Fall im Kreisgebiet erkannt wird, desto größer ist die Chance, die Seuche einzudämmen und langfristig zu tilgen. Für Rückfragen steht das Amt für Verbraucherschutz unter der Telefonnummer 03921 949-3900 oder per Mail unter veterinaeramt@lkjl.de zur Verfügung.

Der im Jahr 2018 von mehreren Sauenhaltern im Jerichower Land gegründete Jagd-Finanzfonds zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest wurde jetzt erneut verlängert. Darauf einigten sich die Vertreter des Finanzfonds im Einvernehmen mit dem Kreisjägermeister Hartmut Meyer sowie mit Peter Deumelandt, Geschäftsführer des Bauernverbandes Jerichower Land und Landrat Dr. Steffen Burchhardt.

Um eine mögliche Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern und die Hausschweine zu schützen, sollen mögliche Infektionswege durch die Reduzierung der Schwarzwildbestände eingedämmt werden. Ziel ist es den Jägern einen finanziellen Anreiz zu bieten, um aktiv Schwarzwild zu jagen.

So wird seit dem 1. Oktober 2021 bis zum 31. Januar 2022 der Einsatz von geprüften Jagdhunden auf revierübergreifenden Drückjagden im Jerichower Land mit 25,- Euro pro Hund und Jagdtag gefördert. Die Auszahlungsanträge sind spätestens einen Monat nach Durchführung der revierübergreifenden Drückjagd an den Bauernverband Jerichower Land e.V. (Ziesarstraße 16 in 39307 Tucheim) zu richten.

  • Die Verunreinigung von Jagdkleidung, Jagdausrüstung und Schuhwerk mit Blut, Kot, Körperflüssigkeiten oder Geweberesten von Wildschweinen ist soweit wie möglich zu vermeiden.

  • Jagdkleidung ist nach Verunreinigung nach jeder Wildschweinjagd bei mind. 60°C zu waschen und Schuhe und Ausrüstungsgegenstände sind zu reinigen und zu desinfizieren.

  • Empfohlen wird zudem ein Schuhwechsel und Kleidungswechsel noch am Auto, um die Kontamination des Innenraumes zu vermeiden. Alternativ werden leicht zu reinigende und zu desinfizierende Sitzschonbezüge und Fußmatten empfohlen.

  • Aufbrechen und Probenahme hat stets mit Gummihandschuhen zu erfolgen, welche nach Gebrauch unschädlich entsorgt werden können. Aufbruch darf nicht weiter zur Kirrung verwendet werden.

  • Wildtransportkörbe dürfen nur mit einem tropfsicheren Einsatz verwendet werden.

  • Der direkte Kontakt zwischen Jagdhunden und Schwarzwild ist so gut wie möglich zu vermeiden. Nach Kontakt sollten Hunde gründlich gereinigt (Shampoo) werden, ebenso wie Hundedecken und Transportboxen.

  • Einfuhrverbote für unbehandelte und  nichtdesinfizierte Trophäen oder Teile von Schwarzwild, sowie Schwarzwildprodukte aus ASP-Risikogebieten sind zu beachten.

  • Jäger, die Kontakt zu Schweinehaltungen haben, dürfen diese nur nach gründlicher Reinigung sowie Kleidungs- und Schuhwechsel betreten. Jagdhunde, sowie Teile von Wildschweinen und Jagdutensilien dürfen niemals in Schweinehaltungen verbracht werden.

Es ist festzustellen, dass regelmäßig im Rahmen der Zerlegung anfallende Reste von Schwarzwild (Schwarten, Knochen, Eingeweide) im Wald, an oder in Gewässern  illegal entsorgt werden. Dies könnte zu einer Verbreitung der ASP beitragen, da auch noch skelettierte Knochen von Wildschweinen das ASP-Virus enthalten und zur Infektion weiterer Tiere führen können. Darüber hinaus können Aasfresser zur Ver- bzw. Einschleppung des Virus in die Wild- oder Hausschweinepopulation beitragen.

Grundsätzlich unterliegt Wild nur dann der Entsorgungspflicht, wenn dies ausdrücklich aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung durch den zuständigen Amtsveterinär angeordnet wurde. Auch nach der Beprobung von Fallwild darf der Wildschweinkadaver nach guter jagdlicher Praxis durch den Jäger vergraben werden. Die Stelle ist bis zum Negativbefund zu kennzeichnen.

Davon zu unterscheiden ist die Aneignung des Schwarzwildtierkörpers durch Erlegen mit der Absicht, Lebensmittel zu gewinnen und/oder in den Verkehr zu bringen. Durch die Verwertung von Wildschweinen außerhalb des Jagdreviers unterliegen diese nun dem Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsrecht. Jäger sind verpflichtet anfallendes Material dem zuständigen Entsorgungsunternehmen, der SecAnim GmbH (Rauhes Gehege 1, 39307 Genthin, Kontakt: 03933-9330-0) anzuzeigen und bis zur Abholung vor dem Zugang durch Dritte, durch Tiere und der Witterung geschützt und sicher aufzubewahren.

Zudem sind Jäger, welche vom Wild gewonnene Lebensmittel  an zugelassene Betriebe oder im Rahmen der Direktabgabe (der an einem Jagdtag erlegten Tiere an den Endverbraucher) oder den Einzelhandel (im Umkreis von 100 km vom Wohnsitz des Jägers oder des Erlegeortes) abgeben, als Lebensmittelunternehmer registrierungspflichtig. Der Registrierungsantrag als Lebensmittelunternehmer ist bei dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (Amt für Verbraucherschutz Landkreis Jerichower Land, Kontakt: 03921-949 3900, veterinaeramt@lkjl.de) zu stellen. Für Rückfragen können sie sich gerne an das Amt für Verbraucherschutz wenden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Friedrich Löffler-Instituts unter Afrikanische Schweinepest: Friedrich-Loeffler-Institut (fli.de)

In den Dokumenten, die hier zum Download zur Verfügung stehen, können Sie wichtige Fragen und Antworten entnehmen sowie Informationen zu Schutzmaßnahmen gegen die ASP.

Amt für Verbraucherschutz

Öffnungszeiten

Mo: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Di:  08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Mi: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Do: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Fr:  08:30-11:30 Uhr 

Barrierefrreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
39288Burg
Besucheradresse
Kreishaus Genthin
Brandenburger Straße 100
39307Genthin

Kontakt

Telefon:
03921 949 3900
Fax:
03921 949 9639
Kreishaus Genthin
Kreishaus Genthin