Ausbruch der Geflügelpest und Festlegung der Sperrzone

In der Ortschaft Roßdorf der Einheitsgemeinde Stadt Jerichow wurde in einem Hausgeflügelbestand am 14. April 2023 der Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt. Der Tierbestand wurde auf amtliche Anordnung bereits am 12. April 2023 vorsorglich gekeult. Mit der veröffentlichten Allgemeinverfügung vom 18. April 2023 legte der Landkreis um den Seuchenbestand eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern fest. Mit Wirkung zum 18. Mai 2023 wurden die tierseuchenrechtlichen Allgmeinverfügungen vom 18. April 2023 und vom 9. Mai 2023 zum Schutz gegen die Geflügelpest aufgehoben.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und die verarbeitende Industrie haben kann.

Amt für Verbraucherschutz

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