Sollte keine zuständige Stelle angezeigt werden, wählen Sie bitte Ihren Wohnort aus.

Aktueller Wohnort: Burg (39288)

Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen

Leistungsbeschreibung

Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer.

Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, im Internet oder durch Aushang vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune oder Hinweise auf Veranstaltungen enthalten.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die jeweilige Gemeinde, Verbandsgemeinde, der jeweilige Landkreis.

Voraussetzungen

Keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage

Hauptsatzung der Kommune (Gemeinde, Verbandsgemeinde, Landkreis)

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches
  • Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Stadt Burg

Öffnungszeiten

Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di.  09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mi.  keine Sprechzeit
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Fr.  09:00 - 12:00 Uhr

Bürgerservice (In der Alten Kaserne 2)
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di.  09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi.  geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Fr.  09:00 - 12:00 Uhr
Sa. 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Der Aufzug befindet sich an der Stirnseite des Hauses.

Adressen

Anschrift
Postanschrift Stadt Burg
In der Alten Kaserne 2
39288Burg
Anschrift
Postfach 1132
39281Burg

Kontakt

Telefon:
03921 921-0
Fax:
03921 921-600
Web:
https://www.stadt-burg.de