Online-Konsultation für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Planfeststellungsverfahren zur wesentlichen Änderung der Deponie in Reesen

Die Firma Deponie Reesen GmbH & Co. KG in, Grabower Landstraße 81, in 39288 Burg hat einen Antrag auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zur wesentlichen Änderung der Deponie der Deponieklasse 1 in der Gemeinde Burg, Gemarkung Reesen beantragt. Das Vorhaben bedarf nach § 35 Abs. 2 KrWG der Genehmigung (Planfeststellung) durch die untere Abfallbehörde des Landkreises Jerichower Land. Gleichzeitig handelt es sich um ein UVP-pflichtiges Vorhaben. Die entsprechenden Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung konnten in dem Zeitraum vom 15. Januar 2024 bis einschließlich 14. Februar 2024 eingesehen werden. Innerhalb der Einwendungsfrist vom 15. Januar 2024 bis einschließlich 14. März 2024 wurde gemäß § 21 Absatz 2 UVPG eine Einwendung gegen die Umweltverträglichkeitsprüfung erhoben. Statt eines Erörterungstermins wird gemäß § 5 Absätze 2, 3 und 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) ersatzweise eine Online-Konsultation durchgeführt. Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.