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Abschluss des Landpachtvertrages melden

Leistungsbeschreibung

Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
•    der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land, 
•    hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
•    der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

Verfahrensablauf

Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt.

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
  • Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
    • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
    • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
    • keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
  • abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder 
  • im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Anzeigefrist: Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden. 

Bearbeitungsdauer

Innerhalb der 1-Monatsfrist

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

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Do: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-15:00 Uhr

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