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Erlaubnis als private Kindertagesstätte beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als freier Träger eine Kindertagesstätte betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen
- Die Betreuung der Kinder durch geeignete Kräfte ist gesichert.
- Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet, insbesondere durch
- Förderung ihrer gesellschaftlichen und sprachlichen Integration und
- ausreichender gesundheitlicher Vorsorge und medizinischer Betreuung.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Stelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Fachbereich Kinder - Jugend - Familie
Öffnungszeiten
Mo: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Mi: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr
Fr: 08:30-12:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Besucheradresse
Außenstelle Alte Kaserne
In der Alten Kaserne 4
39288Burg
In der Alten Kaserne 4
39288Burg
Kontakt
- Telefon:
- 03921 949 5100
- Fax:
- 03921 949 9550
- E-Mail:
- jugendamt@lkjl.de