JUBE die Jugendberufsagentur

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF +) im Rahmen der Richtlinie „REGIO AKTIV“ den Einsatz von Jugendhilfeberaterinnen und Jugendhilfeberater in Jugendberufsagenturen als Bindeglied zwischen der Jugendberufsagentur und dem Jugendamt der Gebietskörperschaft (Förderbereich I „JUBE“).

Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Zusammenarbeit zwischen den Rechtskreisen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Dritten Buches Sozialgesetzbuch, Achten Buches Sozialgesetzbuch in der Jugendberufsagentur und der Beratung junger Menschen am Übergang von der Schule in die Ausbildung oder das Erwerbsleben.

Die Jugendhilfeberaterin oder der Jugendhilfeberater soll zusätzliche, das heißt nicht pflichtige Tätigkeiten, in der rechtskreisübergreifenden Fallarbeit der Jugendberufsagentur übernehmen und diese organisatorisch und inhaltlich unterstützen. Dazu zählen insbesondere nachfolgende Aufgaben:

  • Klärung des vermuteten Hilfebedarfs und Lotsenfunktion in die einzelnen Themenfelder des ansässigen Jugendamts,

  • Initiierung, Moderation und Qualitätsentwicklung von rechtkreisübergreifenden Besprechungsformaten (zum Beispiel Fallbesprechungen),

  • Pflege des gemeinsamen IT-Systems zum Datenaustausch am Übergang von der Schule in den Beruf (You-Connect) von Seiten des Jugendamtes,

  • Qualitätsentwicklung der Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe,

  • Qualitätsentwicklung zwischen dem Bereich Jugendhilfe und den Schulen am Übergang von der Schule in den Beruf,

  • Mitgestaltung der Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartnern und Begleitung von Vernetzungsaktivitäten sowie

  • Mitwirkung bei der Evaluation und Qualitätsentwicklung der JUBE nach Zielsetzung in der jeweiligen Gebietskörperschaft, Umsetzung eines Kommunikationskonzeptes und Planung sowie Organisation und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen 

Sachgebiet Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung

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