Allgemeine Informationen zur Kreistagswahl
Wahltermin
Die Landesregierung hat als Wahltag für die nächsten Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt (Wahl des Kreistages) Sonntag, den 9. Juni 2024 bestimmt.
Wahlgrundsätze
Der Kreistag wird in allgemeiner, freier, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältniswahl. Gemäß § 37 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt beträgt die Zahl der Kreistagsmitglieder für den Landkreis Jerichower Land 42.
Jede Wählerin, jeder Wähler hat zur Wahl des Kreistages 3 Stimmen. Diese können einer Bewerberin oder einem Bewerber gegeben werden oder auf verschiedene Bewerberinnen und Bewerber und/oder Wahlvorschläge verteilt werden. Die Stimme wird abgegeben, indem der oder die Bewerber und Bewerberinnen durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei gekennzeichnet werden.
Wahlgebiet
Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wird bei der Wahl zum Kreistag das Wahlgebiet in mehrere Wahlbereiche eingeteilt. In seiner Sitzung am 27. September 2023 hat der Kreistag des Landkreises Jerichower Land die Einteilung des Wahlkreises in folgende 3 Wahlbereiche beschlossen:
Wahlbereich I |
Wahlbereich II |
Wahlbereich III |
Stadt Genthin Stadt Jerichow Gemeinde Elbe-Parey |
Stadt Burg Stadt Möckern |
Stadt Gommern Gemeinde Biederitz Gemeinde Möser |
Kreiswahlvorschläge
Die Kreiswahlvorschläge sind bis zum 2. April 2024, 18:00 Uhr im Kreiswahlbüro, Bahnhofstraße 9, Haus 1, Zimmer 16 einzureichen.
Die für die Einreichung eines Wahlvorschlages erforderlichen Vordrucke werden nachstehend als beschreibbare PDF-Dateien zur Verfügung gestellt.
Sollten die Vordrucke jedoch per Hand ausfüllt werden, ist zu beachten, dass vor dem Ausdrucken der leeren Vordrucke in den Anlagen 5b, 7, 8a und 10 der korrekte Wahlbereich eingestellt werden muss.
Der Vordruck Anlage 6 – Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift - kann zu gegebener Zeit vom Kreiswahlleiter abgefordert werden.
- Anlage 5b Wahlvorschlag
- Anlage 7 Bescheinigung des Wahlrechts
- Anlage 8 Zustimmungserklärung
- Anlage 9a Bescheinigung der Wählbarkeit
- Anlage 9c Erklärung nach § 21 Abs. 12 KWG LSA
- Anlage 10 Niederschrift zur Aufstellung der Bewerber
Wahlrecht
Wahlberechtigt sind Bürger, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Landkreis Jerichower Land wohnen und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählbarkeit
Wählbar in den Kreistag sind Bürger des Landkreises Jerichower Land, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.