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Stellvertreter für Prostitutionsgewerbe anmelden

Leistungsbeschreibung

Sie können den Betrieb Ihres Prostitutionsgewerbes durch eine Stellvertretung betreiben lassen. Diese kann aus einer Person bestehen oder auch durch mehrere Personen erfolgen. Hierfür müssen Sie für jede Person eine Stellvertretererlaubnis schriftlich beantragen.

Sobald Sie diese Person nicht mehr als Stellvertretung einsetzen, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde melden. Die Stellvertretererlaubnis kann befristet erteilt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den jeweils örtlich zuständigen Landkreis oder an die jeweils örtlich zuständige kreisfreie Stadt.

Voraussetzungen

Die stellvertretende Person muss 

  • mindestens 18 Jahre alt sein,
  • die für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Erlaubnis für das Prostitutionsgewerbe, für das die Stellvertretererlaubnis beantragt wird,
  • Schriftlicher Antrag für die Stellvertretungserlaubnis,
  • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“ bzw. europäisches Führungszeugnis,
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „9“,
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes.

Es können weitere Unterlagen notwendig werden. Das erfahren Sie bei der Antragstellung.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

100,00 EUR bis 1.000,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Bearbeitungsdauer

Die zeitliche Dauer für die Erlaubniserteilung oder die Versagung der Erlaubnis richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit wird eine Stellungnahme der Polizei eingeholt.

Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland selbstständig oder nichtselbstständig tätig werden wollen, benötigen einen hierzu berechtigenden deutschen Aufenthaltstitel. Das gilt nicht, wenn Sie aus einem EU-Staat kommen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Sachgebiet Allgemeine Ordnungsaufgaben

Öffnungszeiten

Mo: 08:30-12:00 Uhr
Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:30-12:00 Uhr

Hinweis abweichende Öffnungszeiten

Jagd-, Waffen- und Fischereibehörde

Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:30-12:00 Uhr 

Bußgeldstelle

nach telefonischer Vereinbarung

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
39288Burg
Besucheradresse
Außenstelle Alte Kaserne
In der Alten Kaserne 9
39288Burg

Kontakt

Telefon:
03921 949 3200
Fax:
03921 949 9532
Verwaltungsgebäude Alte Kaserne 9 in Burg
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