Altpapier entsorgen
Leistungsbeschreibung
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
An wen muss ich mich wenden?
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Blaue Tonne ( Jerichower Land )
Ihr Wohnort in der Gemeinde:
Stadt Burg
Tel.: 03921 949-7508
Stadt Genthin
Tel.: 03921 949-7511
Stadt Gommen
Tel.: 03921 949-7512
Stadt Möckern
Tel.: 03921 949-7516
Gemeinde Biederitz
Tel.: 03921 949-7509
Gemeinde Elbe-Parey
Tel.: 03921 949-7511
Gemeinde Jerichow
Tel.: 03921 949-7512
Gemeinde Möser
Tel.: 03921 949-7509
Gewerbe, Großwohnanlagen und Naherholungsgebiete
Tel.: 03921 949-7510
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Blaue Tonne ( Jerichower Land )
Für Privathaushalte fallen keine zusätzlichen Entsorgungsgebühren an.
Altpapier aus Verpackungen und aus Druckerzeugnissen unterliegt dem Anschlusszwang an den Landkreis als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Welche Fristen muss ich beachten?
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Rechtsgrundlage
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Blaue Tonne ( Jerichower Land )
Anträge / Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Was sollte ich noch wissen?
Blaue Tonne ( Jerichower Land )
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Sachgebiet Abfallwirtschaft
Öffnungszeiten
Mo: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Brandenburger Straße 100
39307Genthin
Kontakt
- Telefon:
- 03921 949 7000
- Fax:
- 03921 949 9670
- E-Mail:
- abfallwirtschaft@lkjl.de