Kreistag / Wahlperiode 2019 - 2024

Der Kreistag formiert sich aus 42 ehrenamtlichen Mitgliedern und dem Landrat/der Landrätin. Während die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises den Landrat/die Landrätin für die Zeit von sieben Jahren wählen, wird über die Zusammensetzung des Kreistages alle fünf Jahre entschieden - zuletzt bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019. Der amtierende Landrat Dr. Steffen Burchhardt trat seinen Dienst am 11. Juli 2014 und wurde am 6. Juni 2021 wiedergewählt.

Zusammensetzung des Kreistages
Fraktion SPD/FDP 10 Mitglieder
CDU-Fraktion 10 Mitglieder
Fraktion AfD/FW-Endert 7 Mitglieder
Fraktion WG JL 6 Mitglieder
Fraktion DIE LINKE 6 Mitglieder
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 3 Mitglieder

 

Vorsitzender des Kreistages: André Gröpler (CDU-Fraktion)

Erster Stellvertreter: Gerhard Ritz (Fraktion SPD/FDP)
Zweiter Stellvertreter: Dr. Thomas Trantzschel (Fraktion DIE LINKE)

Die Aufgaben des Kreistages sind im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) geregelt. Danach ist der Kreistag grundsätzlich für alle Angelegenheiten des Landkreises zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt. Dem Gremium obliegt die Kontrolle der Verwaltung sowie die Realisierung der Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses. Der Kreistag fasst die wesentlichen Beschlüsse für die Entwicklung des Landkreises.

Der Kreistag beschließt Satzungen und andere Rechtsverordnungen des Landkreises und damit das Kreisrecht. Mit dem jährlichen Beschluss über die Haushaltssatzung,  über die Erträge und Aufwendungen des Landkreises, wird die Grundrichtung der Kreispolitik bestimmt.

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An das Kreistagsmitglied
Name des Kreistagsmitgliedes
PSF: 11 31
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Mo: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Di:  08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Mi: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr
Fr:  08:30-12:00 Uhr

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