Aktueller Wohnort: Burg - OT Niegripp

Viehhandel (gewerblich) - Anzeige

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)

Welche Gebühren fallen an?

In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

2.1 Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten

Öffnungszeiten

Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di.  09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi.  geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Fr.  09:00 - 12:00 Uhr
Sa. 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Der Aufzug befindet sich an der Stirnseite des Hauses.

Adressen

Anschrift
Postanschrift Stadt Burg - 2.1 Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten
In der Alten Kaserne 2
39288Burg
Anschrift
Postfach 1132
39281Burg