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Viehhandel (gewerblich) - Anzeige

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)

Welche Gebühren fallen an?

In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Gewerbeangelegenheiten

Öffnungszeiten

Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung:

Montag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr
Mittwoch: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr
Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
siehe Hinweise
Aufzug vorhanden
siehe Hinweise

RollstuhlfahrerInnen und gehbehinderte BürgerInnen und Personen mit Kinderwagen melden sich bitte vorher telefonisch an.

Adressen

Anschrift
Postanschrift Stadt Genthin - Gewerbeangelegenheiten
Marktplatz 3
39307Genthin

Kontakt

Telefon:
03933 876-210

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Fax:
03933 876-140
Web:
www.stadt-genthin.de